Geophysikalische Prospektion von archäologischen Bodendenkmälern

Im Vorfeld von Bebauungsmaßnahmen wird in der Regel für Flächen, bei denen mit archäologischen Bodendenkmälern gerechnet wird, durch das zuständige Landesamt für Denkmalpflege eine Voruntersuchung mittels geophysikalischer Prospektion beauflagt.
Für diesen Fall bieten wir Ihnen abhängig von den zu erwarteten Befunden eine flächige geophysikalische Kartierung an. Dabei kommt in erster Linie das geomagnetische Verfahren zum Einsatz mit dem auch weitläufige Flächen zuverlässig untersucht werden (siehe auch: Vortrag über Geomagnetische Prospektion). Das geoelektrische Verfahren und Untersuchungen mit dem Bodenradar werden zur Erfassung von Fundamentresten eingesetzt.
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in einem gutachterlichen Bericht zusammengestellt; die erfassten Strukturen werden in Katasterplänen gekennzeichnet und bewertet. Ob weitere archäologische Untersuchungen erforderlich sind oder eine Freigabe erteilt werden kann, wird auf Grundlage dieses Berichtes vom zuständigen Vertreter des Landesamtes für Denkmalpflege entschieden.
Unabhängige archäologische Gutachten, Controlling oder die fachgerechte kalkulierbare Ausführung der archäologischen Arbeiten können wir durch unsere langjährigen Kooperationspartner anbieten.