Räumung von Kampfmitteln

Nach der geophysikalischen Oberflächensondierung werden die Ergebnisse ausgewertet und hinsichtlich von Kampfmittelverdachtspunkten bewertet.

Für die Aufgrabung der Verdachtspunkte wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Räumstelle eingerichtet (siehe auch: Film-Räumung)

Die Aufgrabung der Verdachtspunkte erfolgt unter Anweisung unserer Befähigungsscheininhaber nach § 20 Sprengstoffgesetz. Dazu wird gemäß den Vorgaben der BG Bau und des staatlichen Kampfmittelräumdienstes ein sprenggeschützter Bagger eingesetzt. Der Einsatz unseres firmeneigenen Baggers gewährleistet eine zeitnahe Räumung.

Aufgedeckte Kampfmittel werden verwahrt und durch den KMRD abgeholt. Sprengkräftige Bomben und/oder Granaten werden nicht geborgen, da auch diese Aufgabe dem KMRD obliegt. Für diesen Fall wird die Baustelle stillgelegt. Der KMRD legt dann die weitere Vorgehensweise fest und übernimmt auch ggf. die Entschärfung.

Die Dokumentation der Räumarbeiten wird abschließend auch dem Kampfmittelräumdienst zugestellt.